PREISE für therapeutische Dienstleistungen in unseren Praxen:

fit mit physio behandelt in ihren Praxisräumen sowohl Privatversicherte als auch - als zugelassene Praxis - Gesetzlich Versicherte.

Die Abrechnungen von ärztlicher Heilmittelverordnung gesetzlich Versicherter erfolgt auf Grundlage der mit den Gesetzlichen Krankenkassen geschlosseneren Rahmenverträgen direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen bzw. deren beauftragten Abrechnungszentren. Die Zuzahlung und Rezeptgebühren nach §32 Abs.2 SGB V, die die Praxis auf Anordnung und im Namen sowie auf Rechnung der Gesetzlichen Krankenkassen erheben muss, sind zu Beginn der jeweiligen Behandlungsserie in bar zu entrichten.

„Nicht gesetzlich Versicherte“ - z.B. Privat- und Beihilfeversicherte - mit ents­prechender ärztlicher Verordnung schließen mit der Praxis vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, der Art zeitlichen Umfang und Preis der Behandlung festlegt.
Eine für alle „Nicht gesetzlich Versicherte“ gültige Preisliste liegt in der Praxis zu Einsicht aus. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Preise gemäß Preisliste z.B. auf „Beihilfesatz“ oder „ortsübliche Preise“ ist nicht möglich.

Selbstzahler ohne Verordnung werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker mit den jeweiligen Positionen abgerechnet. Selbstzahler ohne Verordnung schließen mit der Praxis vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, der Art, zeitlichen Umfang und Preis der Therapie festlegt. Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Preise gemäß Preisliste z.B. auf „Beihilfesatz“ oder „ortsübliche Preise“ ist nicht möglich.

TERMINABSAGEN und nicht wahrgenommenen Terminen:

Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert. Mit Abgabe Ihres Rezeptes und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins - auch telefonisch - gehen Sie mit uns einen "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen" ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den GKV's übernommen, d.h. von uns mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt. Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Mon. - Frei. per Telefon oder an empfang(at)fit-mit-physio.de - nicht WahtsApp, Signal o.Ä.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorab - abzusagen. Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten - auch bei kurzfristigen Erkrankungen, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).

INRECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund)

Die Physiotherapeutische Praxis fit mit physio stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Std. vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den kassenüblichen Vergütungssatz, bei privaten Behandlungen und Gutscheinen den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung. Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.
(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß den § 611 ff BGB zwischen fit mit physio und dem betreffenden Patienten zu Stande. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet fit mit physio ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins von fit mit physio schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist fit mit physio verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält fit mit physio den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung. Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von fit mit physio einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch durch den Versicherer erstattet).
(3) Nimmt der Patient - gleich aus welchem Grunde - den vereinbarten Verhandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.
fit mit physio wird - bezogen auf den versäumten Behandlungstermin - von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seine Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen. Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.
(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Std. vorher abgesagt wird. Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. fit mit physio hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht an Arbeitstagen (Mon. - Frei.) und zu Praxiszeiten mindestens 24 Std. vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

VERWALTUNGSPAUSCHALE

Zu leistende Zuzahlungen und Rezeptgebühren gemäß §32 Abs.2 SGB V sind zu Beginn einer jeden Behandlungsserie am Behandlungsort in bar zu entrichten. Ausfallkosten für nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine sind in der Praxis in bar zu leisten. Sofern Sie die Zuzahlungen und Rezeptgebühren oder die Ausfallkosten für nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine nicht bargeldlos entrichten möchten, stellen wir eine Rezeptgebührenrechnung bzw. eine Ausfallrechnung für Sie als Nachweis aus. Der dafür notwenige, zusätzliche Verwaltungsaufwand wird generell mit einer Verwaltungspauschale von Höhe von € 5,00 in Rechnung gestellt. Bei nicht vollständiger Zahlung der Rechnungsbeträge und/oder bei Zahlung von Teilbeträge werden diese vorrangig auf ausstehende Restzahlungen und Verwaltungspauschalen angerechnet.

Für berechtigte Rückforderungen der Leistungsträger, die in Zusammenhang mit überzahlten Leistungsentgelten stehen, welche nicht auf unserer Verschulden zurückgehen, erheben wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- für den damit verbunden buchhalterische Mehraufwand bzw. die Bearbeitung zur Rückerstattung.

ZAHLUNGSZIELE

Liquidationen und Rechnungen, die wir ausstellen sind grundsätzlich mit einem konkreten Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum - versehen. In der Regel ist das Zahlungsziel mit max. 14 Tagen nach Rechnungsstellung angegeben. Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren. Wir bitten unsere Kunden und Patienten auch unter dem Hintergrund, dass wir bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht haben, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten. Bitte bedenken Sie dabei immer: Physiotherapeutische und Heilpraktiker Leistungen sind unabhängig von einer oder Ihrer Krankenkassenerstattung fällig. Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir auf fristgerechte Zahlung bestehen - nicht zuletzt um auch Ihnen und uns zusätzlichen Aufwand und Kosten zu ersparen. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden unverzüglich und kostenpflichtig angemahnt. Entstehende Bearbeitungs- / Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten etc. sind in jedem Fall zu leisten und werden, wie auch der vollständige Rechnungsbetrag ggf. rechtlich eingefordert. Wir das in der Mahnung gesetzte Zahlungsziel erneut nicht eingehalten, geben wir die Gesamt-Forderung umgehend an ein für den Schuldner kostenpflichtiges Inkassounternehmen ab.

Für berechtigte Rückforderungen der Leistungsträger, die in Zusammenhang mit überzahlten Leistungsentgelten stehen, welche nicht auf unserer Verschulden zurückgehen, erheben wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- für den damit verbunden buchhalterische Mehraufwand bzw. die Bearbeitung zur Rückerstattung.

ZAHLUNGSZIELE DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Zahlungsziele bzw. Zahlungsfristen gelten wie in den aktuell bestehen Rahmenverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) vereinbart. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele gemäß Rahmenverträgen handelt fit mit physio entsprechend den Möglichkeiten der aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.03.2006 (B 3 KR 6/06 R) und 19.04.2007 (B 3 KR 10/06 R) hervorgehen.

WIDERRUFS- und RÜCKGABERECHT für Gutscheine

(1) Als Verbraucher haben Sie gemäß §13 BGB das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines/der Gutscheine ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) oder durch Rückgabe / -sendung des Gutscheines/der Gutscheine zu widerrufen.
(2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheines/der Gutscheine. Die Kosten der Rücksendung sind durch den Kunden zu tragen, es sei denn, dass der/die gelieferten Gutschein/Gutscheine nicht den Bestellten entspricht.
(3) Der Widerruf oder die Rücksendung des Gutscheins/der Gutscheine sind direkt zu richten an:
   fit mit physio - Physiotherapie Elmshorn
   Holstenstraße 10a
   25335 Elmshorn
(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein/die Gutscheine bereits teilweise eingelöst wurden oder der Gutschein/die Gutscheine terminiert wurde und der Widerruf nicht mindestens 48 Std. vor Terminbeginn bei und eingegangen ist.
(5) Ein gewerblicher Weiter- und/oder Wiederverkauf des Gutscheins/der Gutscheine ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich fit mit physio alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz.
(6) Der Gutschein/die Gutscheine haben entsprechend der gesetzlichen Regelung eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Jahren ab Ausstellung. Für den Fall der Schließung des Betriebs - aus welchem Grunde auch immer - wird fit mit physio keine Erstattung leisten, sofern eine Terminierung nicht mehr vor Schließung möglich ist.
(7) Der Kauf eines Gutscheines/von Gutscheinen ist nicht mit dem Anspruch auf bestimmte Behandlungsdaten und -zeiten verbunden. fit mit physio verpflichtet sich lediglich, einen Termin innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungsdatum zu gewährleisten/ermöglichen.
(8) Einlösung des Gutscheins/der Gutscheine in anderen / externen Einrichtungen oder durch nicht durch fit mit physio bestimmten MitarbeiternInnen / TherapeutenInnen ist nicht möglich.
(9) Wird eine Terminierung nicht mindestens 24 Std. vor Terminbeginn abgesagt/umterminiert, verfällt unter Anwendung der Paragraphen § 611 ff BGB, § 615 S.1 BGB und § 615 S.2 BGB der Wert des Gutscheins bzw. der Gegenwert des für den Termin vereinbarte Leistungsteils des Gutscheins ersatzlos.
(10) Ein Gutschein / Gutscheine sind unpersönlich und übertragbar aber nicht in bar auszahlbar.
(11) Ein Gutschein ist wie Bargeld zu behandeln. Bei Verlust oder Diebstahl wird der Gutschein/die Gutscheine nicht ersetzt.

 

Wir sind für Sie da:
Elmshorn: Mo 14:30 - 18:30 / Di - Mi 08:15 - 18:30 / Do 08:15 - 19:00 / Fr 08:00 - 12:30 +
Kölln-Reisiek: Mo, Die, Do, Fr Di 08:40 - 14:10 / Mi 08:40 - 19:00
Termine nur nach Vereinbarung!